Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von DG Software Engineering (nachfolgend «Auftragnehmer»), Daniel Gjonaj, 6212 St. Erhard, Schweiz. Sie gelten gegenüber Unternehmen und Privatpersonen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur mit schriftlicher Zustimmung anerkannt.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Angebote (Offerten) werden schriftlich erstellt und enthalten eine Beschreibung des Leistungsumfangs, einen Festpreis und einen Zeitplan. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Offerte. Leistungen, die darin nicht genannt sind, gelten als Zusatzauftrag und werden separat verrechnet. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, gelten Festpreise. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Bei grösseren Projekten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden (z. B. 30% bei Auftragsbestätigung, 40% nach Zwischenstand, 30% bei Abnahme).
Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Termine sind verbindlich, sofern sie in der Offerte als solche gekennzeichnet sind. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse und Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der Fristen.
Die Abnahme erfolgt nach gemeinsamer Prüfung der fertigen Leistung. Verlangt der Auftraggeber Änderungen, die nicht im ursprünglichen Umfang enthalten sind, werden diese als Zusatzauftrag verrechnet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung 14 Tage nach Übergabe ohne schriftliche Beanstandung nutzt.
Mit vollständiger Bezahlung gehen alle Rechte an den erstellten Werken (Quellcode, Designs, Dokumentationen) auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erhält den vollständigen Quellcode und alle nötigen Zugänge. Vor der vollständigen Bezahlung behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht vor.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Funktionalität der gelieferten Leistungen gemäss Offerte für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme. Mängel werden innerhalb angemessener Frist kostenlos behoben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Veränderungen Dritter oder unsachgemässe Nutzung entstehen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für direkte Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung nach Projektabschluss sind optional und werden in einem separaten Vertrag geregelt. Ohne entsprechenden Vertrag endet die Verantwortung des Auftragnehmers mit der Abnahme.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Auf Wunsch wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
DG Software Engineering
Daniel Gjonaj
6212 St. Erhard, Schweiz
E-Mail: daniel.gjonaj@dgse.ch
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